Endlich Steuern. Wie wissen ja sonst gar nicht wohin mit unserem Geld.
Als einfacher Fakt: die BSR rechnet GEBÜHREN ab, keine Umsatzsteuer oder MwSt.
Das ist aber so geheim, das dies wirklich nur die BSR in ihren Geschäftsbedingungen im Internet veröffentlicht hat.
Und nun das. Zumindest war das der vor drei Jahren angekündigte Plan des Vorstandes.
Dazu: es hat nie eine Forderung, Schriftsatz oder Aufforderung vom Finanzamt gegeben.
Der vom Vorstand –hochgehaltene Zettel- dazu ist eine Täuschung. Incl angebliche Aussage der Rechtsanwälte des Vorstandes.
Das Gesetz, BGB, Deliktsrecht BGB, Strafgesetzbuch, Strafrecht, Abgabenordnung, Finanzrecht, Richtlinien, Regelwerke, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Vertragsrecht, Betriebskostengesetz, Verträge, Handelsgesetzbuch, Vereinsrecht und weiteres (liegt hier vor) sagen etwas anderes. So haben wir Unterlagen vorliegen, die tatsächlich 10 juristische Konflikt aufzeigen, von arglistiger Täuschung bis Amtsanmaßung.
Und das weis der Vorstand, jeder seiner Anwälte und das Steuerbüro. Aber für fremdes Geld, also unser Geld . . . .
Durchlaufende Posten – keine Steuern – –
-Durchlaufende Posten
https://www.haufe.de/id/beitrag/reuber-die-besteuerung-der-vereine-umsatzsteuer-35-durchlaufende-posten-
HI9275787.html
// https://www.haufe.de/id/beitrag/reuber-die-besteuerung-der-vereine-umsatzsteuer-35-durchlaufende-posten-
HI9275787.html
// https://usth.bundesfinanzministerium.de/usth/2023/A-Umsatzsteuergesetz/III-Bemessungsgrundlagen/Paragraf-
10/ae-10-4.html
// https://datenbank.nwb.de/Dokument/269694_152/ // https://sevdesk.de/lexikon/durchlaufende-posten/
https://www.steuertipps.de/lexikon/d/durchlaufende-posten
// https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/d/durchlaufender-posten/
// https://www.buchhaltung.de/glossar/durchlaufende-posten
https://www.sumup.com/de-de/rechnungen/lexikon/durchlaufende-posten/
// https://www.frag-einen-anwalt.de/Durchlaufende-Posten-als-Verein–f441737.html
// Umsatzsteuer in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen
// https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.iww.de/sr/archiv/buchf
uehrung-wann-sind-einnahmen-im-verein-ein-durchlaufender-posten-f113241%3Fsave&ved=2ahUKEwjTqf_u-
JeSAxXR5wIHHVm2KiAQFnoECBcQAQ&usg=AOvVaw0pts_9EWPVxwT2MtJUcGe3
https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/behandlung-von-gebuehren-alsdurchlaufender-
posten-oder-leistungsentgelt-bfh-urteil-v-r-1-14-vom-03-07-2014-92996
https://www.esv.info/aktuell/umsatzsteuerliche-behandlung-von-gebuehren-als-durchlaufender-posten-oderleistungsentgelt/
id/127249/meldung.html // https://ao.bundesfinanzministerium.de/usth/2020-2021/A-Umsatzsteuergesetz/IIIBemessungsgrundlagen/
Paragraf-10/ae-10-4.html // https://www.pkf.de/artikel/behandlung-von-gebuehren-als-durchlaufende-posten // https://usth.bundesfinanzministerium.de/usth/2020-2021/A-Umsatzsteuergesetz/IIIBemessungsgrundlagen/
Paragraf-10/paragraph-10.html // https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/bfh-ueberblick-alle-am-1762015-veroeffentlichtenentscheidungen_
166_308454.html // https://www.haufe.de/id/norm/umsatzsteuer-anwendungserlass-stand-zum-31122015-104-durchlaufende-posten-
HI8810191_p10.4.html / BFH Urteil VR1/14
Erfüllungsgehilfe – keine Steuern – – Vertrag Verein mit FM / BA – liegt vor
Öffentliche Gebühren – keine Steuern – –
-Umsatzsteuerliche Behandlung von Gebühren als durchlaufender Posten oder Leistungsentgelt; BFH-Urteil vom 3. Juli 2014, V R 1/14
Ohne Lieferung und Leistung – keine Steuern – –
– Abgabenordnung Bund // Begriff
der Werklieferung/Werkleistung -Anpassung des Abschnitts 3.8 Abs. 1 Satz 1
UStAE
BEZUG BFH-Urteil vom 22. August 2013, V R 37/10, BStBl 2014 II S. 128
Ohne Werklieferung/ Werkleistung – BFH 2013, V R 37/10
Die BSR schreibt uns – eine Abrechnung über den Verein ist nicht notwendig. So haben Eigentümer durchaus bereits eigene BSR-Verträge. Die vom FM erwartete Genehmigung der Abteilungsleitung ist nicht nur Rechtswidrig, sondern wird auch vom Verein ohne Begründung abgelehnt. Die BSR und das FM wissen das.
Haben BSR und FM Jahrzehnte langen Wucher und Täuschung in ihrem Namen unterstützt?
Mal zum Mitschreiben:
Vorstand holt „Rechtsberatung“ dazu ein – wir zahlen
Vorstand beschäftigt Steueranwalt – wir zahlen
Vorstand treibt Steuer ein – wir zahlen
Vorstand klagt gegen Steuer – wir zahlen
Wieviel tausende Euro werden hier verbrannt? Auf Kosten der Mitglieder?
Klagt nun der Vorstand wegen der falschen Steuer gegen sich selbst? Schließlich haben die Vorstände ja die Steuer ERFUNDEN, oder?
Vertrag Verein mit dem BA / FM:
Erfüllungsgehilfe /Verrichtungsgehilfe ist Deliktsfähig (nach §§ 827 831 828 BGB / BGH), als Schuldner zur Haftung gegenüber einem geschädigten Gläubiger / Mieter/Pächter verspflichtet
Die Täterschaft wird nach § 25 StGB bestraft, die Beihelferschaft beziehungsweise das Anstiften zu einer Straftat gemäß § 26 StGB.
Wenn dem so wäre, handelt der Vorstand auf Befehl des BA und gewisser Politiker?
Sind die Vorstände da wirklich ganz alleine drauf gekommen ? Respekt
Da wissen wir doch endlich, wem wir beruhigt unsere Zukunft anvertrauen können.
Aber das ist alles nicht so schlimm. Das Problem können wir leicht lösen.
Das lästige Umsatzsteuergesetz mit § 1+4 – keine Steuer ohne Lieferung und Leistung oder etwa – keine Steuer bei durchlaufende Posten oder die Abgabenordnung des Bundes oder steuerfrei ausgewiesene öffentliche Gebühren sind steuerfrei oder oder – hilf uns.
Der von uns finanzierte Pfarrer lehrt uns Demut, die Vorstände mit Mindestlohn und von uns bezahlten Anwälten lehrt uns gehorsam und das Finanzamt lehrt unsere Taschen.
Ganz einfach – schaffen wir unseren Müll vorschriftsgemäß in die Gärten der Vorstände – und schon sind alle zufrieden und wir als unmündige bildungsferne Vereinsmitglieder sind wieder brave Diener der heiligen Vorstände.
Also – bringt den Müll in die Gärten der Vorstände ! ! !